Ferienhäuser an der Nordsee - auf Nordstrand
Urlaub auf`m Deich



ZUSATZ IM MIETVERTRAG:


§ 7 Rücktrittsregelung

Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, ohne einen Nachmieter zu benennen, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

Rücktritt

-bis 49 Tage vor Mietbeginn: 15  % des Mietpreises

-bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30  % des Mietpreises

-bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60  % des Mietpreises

-bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90  % des Mietpreises

-ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises.

Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.


§7.1 CORONABEDINGTER AUSFALL

Sollte es wider Erwarten in Ihrem gebuchten Zeitraum Corona-Bedingt nicht möglich sein, den Urlaub anzutreten, erlassen wir Ihnen selbstverständlich die Entschädigungsgebühren (siehe Rücktrittsregelungen §7) und Sie bekommen Ihre bereits geleistete Anzahlung, oder Gesamtzahlung zurück.

Bei Corona-Bedingten Ausfall unsererseits, besteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Entschädigungszahlungen, und der Gesamtpreis wird zurückerstattet.

ACHTUNG: Bei Absage am Anreisetag, wird die bereits gezahlte Kurtaxe nicht erstattet!!

Mit Gutscheinen möchten wir nicht agieren und hoffen einfach, dass Sie Ihre Zeit bei uns an der Nordsee wie geplant verbringen können, oder sollte es Corona bedingt nicht möglich sein, eine Verschiebung oder Neubuchung Ihres Urlaubs bei uns tätigen.